Künstlersozialkasse (KSK)
Geliebt und gehasst, empfohlen und verteufelt: Wer sich mit der KSK befasst, stößt auf viele Fragen, einige Antworten, unzählige Falschaussagen und manche guten Tipps. Fassen wir es mal zusammen.
Was ist die KSK?
Die Künstlersozialkasse – kurz KSK – ist eine Institution, die ins Leben gerufen wurde, um Künstlern und Publizisten eine Bezuschussung von Sozialversicherungsbeiträgen zu gewährleisten, damit sie (die häufig wenig Geld haben) einen ähnlichen Schutz genießen können wie Arbeitnehmer. Die KSK selbst ist keine Krankenkasse, sondern dient wie eine Stiftung dazu, Differenzbeträge zu zahlen. Wenn du als Künstler also 300 Euro an deine Krankenversicherung (zum Beispiel TK oder AOK) zahlen müsstest und ein KSK-Mitglied bist, zahlst du nur 150 und die KSK stockt den Betrag bis auf 300 Euro auf. Deine Krankenversicherung bekommt also von dir 150 Euro und von der KSK auch 150 Euro. Zu den genauen Zahlen kommen wir gleich.
Häufige Fragen
Was genau wird bezuschusst?
Die KSK unterstützt dich bei der Zahlung der Krankenversicherung und gesetzlichen Rente- und Pflegeversicherung und zwar zu 50 %.
Wer wird bezuschusst?
Generell förderungsfähig sind Künstler und Publizisten (und Schriftsteller gehören als Publizisten natürlich dazu). Die KSK nimmt allerdings selbstständig eine Einstufung vor und wägt ab, ob du als Künstler durchgehst oder nicht. Generell sind Künstler Freiberufler, das heißt, du kommst als Gewerbetreibender nur in die KSK, wenn dein Einkommen aus dem Gewerbe deutlich unter deinen Einnahmen aus der Freiberuflichkeit liegt (Beispiele kommen gleich). Die KSK entscheidet autonom, wen sie annimmt und wen nicht, darauf hast du leider kaum einen Einfluss.
Was sind die Voraussetzungen und wie kann ich mich anmelden?
Du füllst ein Formular aus und „bewirbst“ dich sozusagen. Förderungsfähig bist du, wenn du freiberuflich selbstständig bist (also nicht irgendwo angestellt, Ausnahmen weiter unten) und das auf Dauer ausgelegt ist (du also nicht nur für ein paar Monate selbstständig bist, sondern langfristig davon leben willst).
Muss ich mich unbedingt rentenversichern lassen?
Ja, denn es ist eine verpflichtende Versicherung. Außerdem wäre es kurzsichtig, sich nicht für’s Alter abzusichern (und nun Manege frei in den Kommentaren für eine Rentendiskussion!)
Wie viel musst du letztlich zahlen?
Das ist alles schön und gut, aber im Grunde willst du ja wissen, was dir eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse bringt, richtig? Ich orientiere mich bei den Zahlen an den Informationen, die die KSK selbst mitgeteilt hat. Nagel mich aber nicht auf Heller und Pfennig darauf fest, schließlich bin ich kein KSK-Mitarbeiter 😉 Selber denken macht schlau.
Generell gilt als ganz normaler Angestellter:
18,7 % werden normalerweise von deinem Bruttolohn für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen.
14,6 % werden normalerweise von deinem Bruttolohn für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen.
2,6 bzw. 2,35 % (ohne/mit Kindern) werden normalerweise von deinem Bruttolohn für die Pflegeversicherung abgezogen.
Da die KSK die Hälfte der Beiträge bezahlt, heißt das für dich als KSK-Mitglied also:
9,35 % deines Einkommens ist dein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
7,3 % deines Einkommens ist dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (zuzüglich Sonderversicherungen wie Zahnersatz oder was auch immer du sonst noch abgeschlossen hast)
1,425 bzw. 1,175 % deines Einkommens ist dein Beitrag zur Pflegeversicherung (plus das, was du zusätzlich privat dafür aufbrinen willst
Und das Ganze jetzt mit Zahlen:
Nehmen wir mal an, du bist ein fescher Schreiberling, der mit seinen Büchern 10.000 Euro im Jahr verdient und keine Kinder hat.
9,35 % von 10.000 EUR sind 935 EUR Beitragshöhe für das ganze Jahr.
: 12 Monate = 77,91 EUR pro Monat für deine Rentenversicherung.
7,3 % von 10.000 EUR sind 730 EUR Beitragshöhe für das ganze Jahr.
: 12 Monate = 60,83 EUR pro Monat für deine Krankenversicherung (zuzüglich deiner sonstigen Extras wie Zahnersatzversicherung etc.)
1,425 % von 10.000 EUR sind 142,40 EUR Beitragshöhe fürs ganze Jahr.
: 12 Monate = 11,87 EUR
(wenn du Kinder hast: 1,175 % von 10.000 = 117,50 : 12 = 9,79 EUR pro Monat)
Insgesamt müsstest du bei einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro also 150,61 EUR an Versicherungen bezahlen.
So weit zum Generellen.
„Und wenn ich weniger verdiene?“
Es gibt bei der KSK Mindestbeiträge, die zu zahlen sind, nämlich 71,60 EUR bzw. 70,42 EUR, aufgestückelt in:
- 30,38 EUR Rentenversicherung
- 34,49 EUR Krankenversicherung
- 6,73 bzw. 5,55 EUR Pflegeversicherung (ohne/mit Kind)
Natürlich gibt es aus Höchstgrenzen, nämlich maximal 925,47 EUR (West, ohne Kind). Details:
- 565,57 EUR (West) / 486,20 EUR (Ost) für die Rentenversicherung
- 301,12 EUR für Krankenversicherung
- 58,78 EUR (ohne Kind) / 48,46 EUR (mit Kind) für Pflegeversicherung
Dazu zitiere ich die KSK mal direkt:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung beläuft sich auf 72.600 € pro Jahr (West) bzw. 62.400,00 € (Ost), entsprechend 6.050,00 € monatlich (West) bzw. 5.200,00 € monatlich (Ost).
Die halbe Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 36.300,00 € pro Jahr (West) bzw. 31.200,00 € (Ost), ent- sprechend 3.025,00 € monatlich (West) bzw. 2.600,00 € monatlich (Ost).
Woher weiß ich, wie hoch mein Jahreseinkommen ist?
Die Berechnung der Beiträge wird ja an Hand des Jahreseinkommens bemessen. Im ersten Jahr ist das sicherlich ein Sonderfall, generell wird aber zum Jahresende der Gewinn des Jahres als Grundlage für das kommende Jahr genommen und man schätzt seinen Gewinn für das kommende Jahr.
Das zu meldende Einkommen ist der Gewinn, der übrig bleibt, wenn du alle deine Einnahmen zusammenzählst und alle deine Ausgaben davon abziehst.
Achtung: Änderungen können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Deine Beiträge werden festgesetzt. Wenn sich dann herausstellt, dass du doch weniger verdienst, können die Beiträge nach unten angepasst werden, allerdings bekommst du keine Erstattung für die vergangenen Monate. Andererseits musst du auch nichts nachzahlen, falls du mehr als geschätzt einnimmst.
KSK-versichert trotz Nebenjob?
Wie ist das nun, wenn du „vom Schreiben lebst“, aber es eigentlich nicht dauerhaft zum Leben reicht? Schmeißt man dich aus der KSK, wenn du für ein paar Monate irgendwo als Angestellter nebenher arbeitest?
Wenn du einer geringfügigen Arbeit nachgehst, bleibt alles beim Alten. Das heißt, du zahlst wie gehabt deine Beiträge, wenn du nicht mehr als 450 EUR dazuverdienst (bzw. 5.400 EUR im Jahr). Auch wenn du ein Gewerbe hast und nicht mehr als 450 EUR im Monat damit verdienst, bleibst du in der KSK (!!!). Dazu kommt gleich noch was.
Beispiele:
Johanna K. Rohling schreibt für ihr Leben gerne Fantasyromane und tut das 20 Stunden in der Woche. Sie macht mit ihren Büchern im Jahr 6.000 Euro Gewinn (also 500 Euro Gewinn pro Monat). Da das nicht zum Leben reicht, geht Johanna 20 Wochenstunden im Büro arbeiten und bekommt dafür 750 Euro. Da sie mit ihrem Angestelltenjob bei gleicher Arbeitszeit mehr verdient, wird dieses Einkommen als Grundlage genommen und der Arbeitgeber hat die Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Über die KSK kann höchstens die Rentenversicherung laufen, wenn das Bruttoeinkommen unterhalb von 3.025 EUR (West) bzw. 2.600 (Ost) liegt (im Jahr 2015. Quelle).
Angenommen, Johanna landet nun einen Bestseller mit ihrem vielversprechenden Manuskript „Harald und der Stein“ und kommt nun auf einen Gewinn von 1.000 Euro pro Monat (wir erinnern uns: Der Gewinn ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben). Jetzt liegt der Fall anders: Weil Johanna mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit mehr verdient als im Angestelltenjob, gilt ihre Schreiberei als Hauptberuf und sie ist komplett über die KSK versicherungsfähig. Johannas Arbeitgeber muss keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen.
KSK-versichert trotz Gewerbe?
Jetzt kommen wir zu meinem Lieblingspunkt. Nicht.
Die meisten Schriftsteller haben kein Gewerbe. Ob und wann du als Schriftsteller ein Gewerbe brauchst, kannst du in diesem Beitrag von mir nachlesen. Wenn sich aber jemand – ich zum Beispiel – nicht ausschließlich mit dem Schreiben von Büchern über Wasser halten will, sondern seine Talente auch in anderen Bereichen entfaltet, dann ist u. U. eine Gewerbeanmeldung notwendig.
[Tweet „Ein Gewerbe schließt eine KSK-Mitgliedschaft NICHT aus.“]
Aber sie kann in vielen Fällen dazu führen, dass die KSK-Mitgliedschaft beendet wird, WENN nämlich der Gewinn aus dem Gewerbe zu hoch wird und 450 EUR im Monat übersteigt.
Ich wiederhole:
Wenn du ein Gewerbe hast und damit mehr als 450 Euro im Monat verdienst, kommt die KSK für Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr auf.
Die Rentenversicherung wird nicht mehr übernommen, wenn du mit deinem Gewerbe mehr als 3.025 EUR (West) bzw. 2.600 EUR (Ost) im Monat verdienst.
Das heißt im Klartext also, dass du mit deinem Gewerbe nicht mehr als 450 Euro einnehmen darfst. Wenn du ein Gewerbe hast, weil du zum Beispiel Anzeigen auf deiner Webseite schaltest oder Affiliatelinks benutzt, wirst du da nicht so schnell in die Bredouille kommen. Apropos:
[Tweet „Die Nutzung von Affiliatelinks setzt ein angemeldetes Gewerbe voraus.“]
Wollte ich nur mal in den Raum werfen, weil so viele Autoren mit PartnernetAmazon arbeiten, ohne ein Gewer… ach, lassen wir das. Ich habs ja eben gesagt.
Zusammenfassung
- KSK heißt Künstlersozialkasse und ist KEINE Krankenkasse, sondern eher sowas wie eine Stiftung
- Die KSK kann 50 % deiner zu bezahlenden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge übernehmen
- Versichert werden Künstler und Publizisten und die KSK entscheidet autonom, ob du dazu gehörst oder nicht
- Die Höhe deiner monatlichen Beiträge für eben genannte Versicherungen richtet sich nach deinem Jahreseinkommen
- Du darfst nebenbei als Angestellte/r arbeiten, wenn es geringfügig ist (also unter 450 Euro)
- Du darfst nebenbei ein Gewerbe haben, wenn die Einnahmen unter 450 Euro monatlich bleiben
Downloadbereich u.a. mit Anmeldeunterlagen. Hinweise beachten!
Hast du selbst Erfahrungen mit der KSK gemacht?
Dann teile uns gerne in den Kommentaren mit, wie es dir ergangen ist. Habe ich wichtige Punkte vergessen? Ich bin über deinen Hinweis sehr dankbar!
Kathrin
in den FAQ bei der KSK steht ausdrücklich, dass es kein Hinderungsgrund ist, wenn die bei der KSK gemeldete Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wurde.
Ich habe zusätzlich noch telefonisch nachgefragt und bekam die Auskunft, dass die KSK nach eigenen Kriterien urteilt und es deshalb egal sei, wie man beim Finanzamt eingestuft ist (Gewerbe oder freiberuflich).
Es ging hier ausdrücklich NICHT um eine weitere Nebentätigkeit!
Nach wochenlanger Recherche zum Thema Existenzgründung als Künstler bin ich zu meiner eigenen Überraschung als bestberatende Seite auf mediafon.net gestoßen. Ist von verdi. Wusste nicht, dass die sich inzwischen auch für Solo-Selbstständige interessieren und wirklich alle Fragen kompetent abdecken.
Grüße!
Laurel
Annika,
vielen herzlichen Dank für diese interessante Zusammenfassung!
Nathalie,
Das ist schön!
„Wenn das Gewerbe ein Verlag ist – mit dem Ziel, die eigenen Bücher zu veröffentlichen – dann zählen die Einnahmen aus diesem Gewerbe als Gewinn aus publizistischer Arbeit und dürfen also höher liegen. „
Nathalie Bromberger
Super, dass du hier einen Überblick über die KSK gibst. Eine Sache hat sich inzwischen aber wohl geändert: Wenn das Gewerbe ein Verlag ist – mit dem Ziel, die eigenen Bücher zu veröffentlichen – dann zählen die Einnahmen aus diesem Gewerbe als Gewinn aus publizistischer Arbeit und dürfen also höher liegen. Das hat mir eine sehr freundliche Mitarbeiterin der KSK versichert. Früher gab es da wohl andere Entscheidungen.
Viele Grüße, Nathalie
Annika Bühnemann
Hallo Nathalie, das ist eine sehr interessante Info! Frage mich, wo die da die Grenze ziehen. Das heißt, du durftest einen Verlag gründen für die eigenen Bücher und bist dennoch ksk-versichert? Danke für den Hinweis, das hätte ich nicht für möglich gehalten. Cool!
Daniela
Hey Hallo,
ein schöner Beitrag, allerdings verwirrt mich etwas und zwar die Verdienstgrenze von 450€ über das Gewerbe. Diese ist mir neu.
Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit sind bei der KSK im Bereich „Wort“ eingegliedert, gelten seitens des Finanzamtes aber nicht als Freiberufler. Ich kann meinen Job also nur gewerblich ausüben. Was bedeutet das für mich und die KsK? Dass ich zwar rein theoretisch in die KSK rein kann aber nicht hauptberuflich?
Annika Bühnemann
Hallo Daniela, ich hatte dir eben bei Facebook geantwortet 🙂 Die Info mit dem geringfügigen Gewerbe habe ich von hier. In deinem speziellen Fall würde ich einfach bei der KSK nachfragen. Ich befürchte aber, dass sie sagen werden: Wenn du ein Gewerbe hast, darfst du nicht mehr als 450 Euro verdienen und basta. Ich drück dir aber die Daumen, dass sie was anderes sagen!!!!
Heike
Beiträge, ja. Es geht mir aber darum, was der Veröffentlicher bezahlen muss, die soundsoviel Prozent vom Auftragswert. Da kommen doch die Rentenstellen bei den Auftraggebern immer mal prüfen. Die VG Wort ist das, wo über 300-Wörter-Texte mit Link hingemeldet und dann pro Klick oder so vergütet werden.
Susann
Hallo Heike,
ich glaube, Du vertust Dich mit der VG Wort. Beiträge für die KSK müssen wir Texter selbst zahlen. Würden wir uns privat krankenversichern, müssten wir ja auch den Anteil für die Krankenkasse selbst entrichten. Wer KSK-Mitglied ist, bekommt dann den hälftigen Anteil (also quasi den Arbeitgeberanteil) übernommen.
Heike
Hallo,
zunächst danke für den aufschlussreichen und sehr informativen Beitrag. Eine Frage: Wenn ich einen Kollegen bzw. eine Kollegin (Texter/Texterin) beschäftige und die für mich als Nachunternehmen tätig werden, indem sie für mich Texte verfassen, wer führt dann KSK ab? Muss ich das tun oder mein Auftraggeber, an den ich die fertigen Texte weiterreiche? Oder gar beide? Weißt du das auch? Falls ja, bin ich dir für eine Antwort sehr dankbar (und mit Sicherheit auch einige Kollegen, die das betrifft). 4 oder 5 % muss der Zahlungspflichtige berappen vom Auftragswert netto, oder?
Annika Bühnemann
Hey Heike, mit der Unternehmerseite hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt, aber das ist eine gute Frage, der ich mal auf den Grund gehen werde. Danke für die Anregung 🙂
Katrin
Das war doch mal ein richtig guter Beitrag mit Dingen, die mir schon lange auf der Seele brannten, und die ich unbedingt wissen wollte. Weiter so! ;0)
Vielen Dank, Annika!
l.g. Katrin
Annika Bühnemann
Hey Katrin, freut mich, dass ich dir helfen konnte! <3
Susann
Hallo Annika,
vielen Dank für den sehr informativen Artikel! Er hält für mich viele Informationen bereit, die ich bislang noch nicht kannte. Werde mich jetzt auch intensiver mit einer möglichen KSK-Mitgliedschaft befassen. Danke noch mal für den exzellenten Beitrag!
Annika Bühnemann
Danke für deinen lieben Kommentar, Susann! Viel Erfolg beim Durchforsten des KSK-Dschungels. 🙂
Evy
Jetzt hast du kurz und knackig ein Mysterium aufgeklärt. Danke 🙂
Annika Bühnemann
Zumindest habe ich mich bemüht, Licht ins Dunkel zu bringen 😉 Danke für deinen Kommentar, Evy.
Ole
Hallo Annika,
wieder Mal ein sehr Lehrreicher Beitrag – Danke!
Manchmal wäre ein „/Monat“ noch Hilfreich 🙂
Vor ungefähr einem Jahrzehnt habe ich mal offiziell, also als Selbstständiger auf Rechnung, für eine kleine Firma eine Webseite gebaut. Monate später erhielten die eine Rechnung der KSK. Nicht nur die, sondern auch ich, fielen aus allen Wolken. Keiner, auch ich nicht, hatten bis dahin von denen je gehört. Bis Heute ist mir Schleierhaft, wie dieser Vorgang zusammenhängt. Nur die Firma fand es nicht Lustig mit 300,- Euro zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden.
Das war bisher meine einzige „Bekanntschaft“ mit der KSK 😉
VG Ole
Annika Bühnemann
Höh, wie warst du denn damals versichert? Das ist ja kurios gewesen.
Ein „/Monat“ kann ich gern noch einfügen 🙂 Danke für den Hinweis.
Liebe Grüße an dich!
Birgit
Liebe Annika,
sehr schön und übersichtlich zusammengefaßt.
Aus meiner Erfahrung ganz wichtig: Wenn man sich bei der KSK anmeldet, sollte man unbedingt schon die ersten (Buch-)Verträge oder Rechnungen für Schreibdienste (oder für andere künstlerisch-publizistische Tätigkeiten) vorweisen können, da es sonst schwer wird, die Erwerbsmäßigkeit und freiberufliche Tätigkeit nach Maßgaben der KSK nachzuweisen.
Auch wichtig: Wer lektoriert, muß darauf achten, daß es direkt mit seinem (Studien-)Fachgebiet zusammenhängt, da einem sonst unterstellt wird, daß man nur korrigiert – und Korrektorat fällt nicht in den Rahmen der KSK-pflichtigen Berufe (weil keine eigenständige künstlerisch-publizistische Leistung erbracht wird). Also unbedingt beim fachlichen Lebenslauf auch auf Nebenfächer oder Berufserfahrung achten (und diese erwähnen), wo es vielleicht relevant sein könnte.
Ich bin nebenberuflich als Autorin, Texterin und Lektorin selbständig und wurde abgelehnt, weil ich bis vor kurzem nur ein paar kleinere Einkünfte fürs Fachlektorat hatte, das mir die KSK aber als Korrektorat umdeutete (obwohl ich vom Fachlichen durch Studium und langjährige Berufserfahrung in den lektorierten Gebieten ausreichend qualifiziert war – nur teilte die KSK diese Meinung nicht).
Jetzt warte ich, bis ich genügend Einkommen aus der Pressearbeit habe und vielleicht endlich ein Buchvertrag eintrudelt, bevor ich mich wieder bei der KSK anmelde.
Wichtig dabei: Unbedingt ein Auge aufs Einkommen behalten, denn wenn man über einen bestimmten Betrag kommt (um die 430 Euro (meine ich – bei der Krankenkasse nachfragen) Durchschnittseinkommen über die letzten 12 Monate), muß man sich selbst krankenversichern, und das kann freiwillig/privat teuer kommen. Ab 325 Euro pro Monat wäre man eigentlich bereits „ein Fall“ für die KSK, wenn man denn die entsprechenden Verdienstnachweise aus den korrekten Berufsfeldern hat.
Ich hoffe, das hilft.
Viele liebe Grüße
Birgit
Annika Bühnemann
Liebe Birgit, vielen Dank für diesen ausführlichen und hilfreichen Kommentar!!!