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Künstlersozialkasse

Auch DU musst Zahlungen an die KSK tätigen – selbst, wenn du dort nicht versichert bist

Mein Artikel über die KSK (Künstlersozialkasse) ist sehr hilfreich, wenn du dich als Autor fragst, wie du die Leistung in Anspruch nehmen kannst. Aber wusstest du, dass du selbst auch Zahlungen an die KSK leisten musst?

Die KSK finanziert sich aus drei Komponenten:

  1. Beiträge der Mitglieder
  2. Pflichtzahlungen von „Unternehmen“
  3. Zuschuss vom Bund

Glaub es oder glaub es nicht: Wenn du als Autor freiberufliche Tätigkeiten in Auftrag gibst, musst du draufzahlen:

Wann du Zahlungen an die KSK leisten musst

Ja, auch du musst zahlen, nämlich wenn du künstlerisch-publizistische Arbeiten in Auftrag gibst – also beispielsweise für dein Buchcover oder einen Lektor.

Nochmal:

[Tweet „Wer Cover, Lektorat etc. in Auftrag gibt, muss an KSK Pflichtzahlungen leisten.“]

Es ist unerheblich, ob du oder der Beauftragte ein Mitglied der KSK ist! Bewertet wird allein die künstlerische oder publizistische Tätigkeit!

Folgende Faktoren müssen erfüllt sein, bevor du zur Kasse gebeten wirst, wenn du mit Freiberuflern zusammenarbeitest:

  • Der/Die Beauftragte muss selbstständig tätig sein – das gilt aber auch, wenn es nebenberuflich ausgeführt wird! Lediglich, wenn z.B. der Coverdesigner bei einer Werbefirma angestellt ist und du die Werbefirma beauftragst, fällt die Abgabe weg
  • Wenn du weniger als 450 Euro im JAHR an Aufträgen verteilst, fällst du ebenfalls raus (wobei die Grenze häufig bereits mit Cover+Lektorat überschritten ist)

Du musst KEINE Abgabe zahlen, wenn …

  • der Auftrag ein Freundschaftsdienst ist (da dann auch keine Rechnung vorliegt)
  •  der Auftrag an eine OHG oder KG erteilt wurde
  • der Auftrag an eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts erteilt wurde (also an eine GmbH zum Beispiel)

Worauf wird der Beitrag berechnet?

Insgesamt werden derzeit (2016) satte 5,2 % auf die Nettosumme als Abgabe fällig. 2017 sinkt der Betrag auf 4,8 %. Bemessungsgrundlage ist dabei aber nicht nur die reine Tätigkeit des Künstlers. Auch so genannte „Sachleistungen“ und „Auslagen“ werden in die Berechnung integriert, also beispielsweise Telefonkosten oder Porto.

Du musst dich selbst bei der KSK melden!

Es gibt derzeit keine einheitliche Erhebung von Seiten der KSK über die Abgabepflichtigen. Das heißt, dass du selbst dafür sorgen musst, dich bei der KSK als Auftraggeber zu melden, wenn du mit einem Lektor oder Coverdesigner zusammenarbeitest und mehr al 450 Euro im Jahr ausgeben wirst.

Klicke hier, um zum Anmeldebogen zu gelangen.

ACHTUNG: Die Abgabe ist PFLICHT. Wenn du keine Abgaben an die KSK zahlst und das auffliegt, musst du die Beträge nachzahlen und erhältst im schlimmsten Fall zusätzlich eine Strafe zwischen 5.000 und 50.000 Euro.

Soll ja keiner sagen, dass er das nicht gewusst hätte 😉

Annika Bühnemann hat eine Mission: kreative Frauen wie dich dabei zu unterstützen, endlich ihr eigenes Buch zu schreiben. Mehr noch: Sie hilft dir, durch Journaling zu der Person zu werden, die erreicht hat, was du dir wünschst. Annika ist multipassioniert, enthusiastisch und hochmotiviert, mit denjenigen zu arbeiten, die sich von ihr anstecken lassen. Auf dass du mit dem Kopf in den Wolken hängst und fest mit der Erde verwurzelt bleibst!

Comments

  • 17. September 2023
  • 13. August 2016

    Man möchte fast sagen: Kann doch nicht wahr sein!

    Aber wenn man drüber nachdenkt, dann kann das nicht nur wahr sein, sondern ist sogar folgerichtig. Mich würde nur mal interessieren, wie viele Autoren sich wirklich daran halten und wie viele Autoren im Nachgang „auffliegen“. Ich sehe vor meinem geistigen Augen imaginäre KSK-Beauftragte, die ähnlich wie früher die Drückerkolonnen von der GEZ durch die Lande ziehen, an den Türen klingeln und fragen: »Guten Tag, Sie haben doch sicher einen Lektor beauftragt, nicht wahr?«

    Auf jeden Fall vielen Dank, denn ich gehöre auch zu jenen, denen das nicht klar gewesen ist.

  • 13. August 2016

    Sehr guter Hinweis, denn da kommen schnell mal paar huntert Euro zusammen. Ich hatte lange nichts von meiner Pflicht der Künstlersozialkasse gehört – bis ich die Steuerberaterin wechselte. Diese machte mich darauf aufmerksam. Nachzahlung natürlich inklusive. Webseite anlegen, Werbung in Printmedien, Video erstellen lassen …. das sollte man auf alle Fälle bei Beauftragung dieser ganzen Sachen mit einrechnen. Lg Sandra

  • 13. August 2016

    Und wenn der Auftragnehmer im Ausland sitzt? Das ist ja im Internet-Zeitalter nicht unbedingt ungewöhnlich

    • 23. August 2016
      AnnikaBühnemann

      Das habe ich nicht nachgefragt. Erhebungsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland, daher würde ich sagen, dass man keine Abgaben zahlen muss, wenn man zB als deutscher Autor einen österreichischen Coverdesigner beauftragt. Andersherum gilt es jedoch, soweit ich weiß, wohl: Wenn ein österreichischer Autor einen deutschen Coverdesigner beauftragt, wird die Abgabe fällig.
      Aber nagel mich nicht drauf fest, das ist jetzt einfach meine Ableitung des Gesetzes. Im Zweifelsfall mal dort nachfragen.

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