Nicht nur für frischgeschlüpfte Autoren stellt sich die Frage nach einer Gewerbeanmeldung, sondern auch in Detailfragen bereits erfahrener Schriftsteller. Deshalb möchte ich hier einen kurzen Überblick geben. Dieser Artikel ersetzt allerdings nicht den Gang zum Anwalt, Steuerberater oder Finanzbeamten. Die Informationen gelten überdies für Deutschland.
Gewerbe ja oder nein?
Als Schriftsteller fällst du in die Kategorie der “freien Berufe” und musst deshalb ganz generell erstmal kein Gewerbe anmelden. Entweder du meldest dich gleich beim Finanzamt, dann erhältst du im Regelfall nach Ausfüllen der Anmeldung eine Steuernummer. Du musst aber nicht zwingend sofort deine Freiberuflichkeit anmelden. Es reicht theoretisch auch aus, deine Einnahmen bei der nächsten Einkommensteuererklärung anzugeben. Eine Anmeldung ist nur vorher nötig, wenn du die Vorsteuer abziehen willst. Dazu bist du berechtigt, wenn du auf die Kleinunternehmerregel verzichtest. Du bist als Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein (schriftstellerischer) Umsatz im letzten Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird (dann darfst du aber, wie gesagt, keine Vorsteuer abziehen. Sinn ergibt das eigentlich nur, wenn du große Investitionen anstrebst. Normalerweise lassen sich die meisten angehenden Schriftsteller befreien. Sprich im Zweifelsfall mit deinem Steuerberater oder Finanzbeamten).
Wenn du also ausschließlich Bücher schreibst und sie verkaufst, ist der Artikel für dich hiermit am Ende.
Gewerbe bei Werbemaßnahmen
Jetzt wird es tricky. Ich habe mit drei verschiedenen Finanzämtern und Steuerberatern gesprochen und dabei widersprüchliche Aussagen erhalten. Auch das Internet einigt sich auf die Aussage “es kommt drauf an”.
Unter Umständen ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, wenn du Merchandising-Artikel verkaufst. Das heißt, wenn du Kugelschreiber, Notizbücher, T-Shirts oder andere Artikel verkaufst, die deinen Buchverkauf fördern sollen oder deine Marke stärken sollen, kann dich das Finanzamt als Gewerbetreibenden einstufen, denn du verkaufst stoffliche Produkte und nicht mehr nur deine geistigen Ergüsse in Form von Büchern. Auch eine Schaltung von Google AdSense-Anzeigen auf deiner Internetseite kann als Gewinnerzielung ausgelegt werden, weshalb du ein Gewerbe anmelden musst – aber hier streiten sich die Gelehrten, wie diese Einnahmen auszulegen sind. Im Zweifelsfall also mit deinem Finanzbeamten sprechen.
Ich wollte beispielsweise Ohrringe verkaufen, die meine Mädels von Auf die Freundschaft! zeigen, aber nach Rücksprache mit meinem Finanzamt hätte ich dazu ein Gewerbe anmelden müssen.
Update: Mittlerweile habe ich ein Gewerbe angemeldet 😉 Denn E-Kurse gelten beispielsweise als Produkt und dürfen nicht über die Freiberuflichkeit abgerechnet werden.
Vorteile einer Gewerbeanmeldung
Du kannst mit einem Gewerbeschein günstiger an ISBN-Nummern kommen, was für dich als Selfpublisher natürlich ein Vorteil ist.
Ansonsten sehe ich eigentlich keine weiteren Vorteile darin, ein Gewerbe anzumelden – außer dass du weitere Einnahmequellen neben deinen Büchern eröffnen kannst. Wenn du also vom Bücherverkauf allein nicht leben kannst (wovon erstmal auszugehen ist), wäre es vielleicht eine Überlegung wert.
Nachteile einer Gewerbeanmeldung
Je nach dem, wie viel Geld du verdienst, kann eine Gewerbeanmeldung zu Nachteilen führen. Bitte sieh sie nicht als pauschal an, da man immer den Einzelfall betrachten muss!
- Gewerbesteuer kann anfallen, wenn dein Gewinn laut Einkommensteuer über 24.500 EUR im Jahr liegt
- Du kannst dich u.U. nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichern lassen (falls deine freiberuflichen Einnahmen nicht stark überwiegen)
- Doppelte Buch- und Kontenführung, wenn du gleichzeitig weiter als Freiberufler tätig bist (also Bücher verkaufst – zumindest laut meinem Finanzbeamten. Laut Steuerberater ist dies nicht immer notwendig)
- Pflichtmitgliedschaft in der IHK und somit eine Jahresgebühr (Betrag variiert) – teilweise Befreiung möglich bei Gewinn unter 5.200 Euro/Jahr. In den ersten Gründungsjahren kann man u. U. befreit sein.
Die Eintragung ins Handelsregister entfällt, wenn du kein Kaufmann/Kauffrau bist.
Fazit
Wenn du einfach nur Bücher schreibst und sie verkaufst, brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Wenn du eine Webseite hast oder einen Blog, auf der/dem du eigene Texte veröffentlichst, gilt dies ebenfalls als freiberufliche Tätigkeit.
Wenn du allerdings Einkünfte erzielst, die nicht unmittelbar DURCH das Schreiben von Texten entstanden sind, bist du unter Umständen gezwungen, ein Gewerbe anzumelden! Das gilt beispielsweise auch für Blogger, die Affiliate-Links verwenden. Bei Advertorials ist nicht gänzlich geklärt, wie diese auszulegen snid; im Zweifelsfall werden sie aber als Gewerbeeinnahmen deklariert.
Weiterführende Links
http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/handelsregister/
http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/
http://onlineworker.blog.de/2011/08/17/gewerbeanmeldung-autor-journalist-texter-11685603/
http://kleingewerbe-info.de/muss-man-als-blogger-ein-gewerbe-anmelden/
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Urheber: Dennis Skley
Werktitel: Steuererklärung 68/365
Quelle: http://www.flickr.com/photos/dskley/13034196373/
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Hey,
vielen Dank für diesen informativen Artikel! Ich würde gerne (wenn ich endlich so weit bin) eine meiner Storys als E-Books veröffentlichen und hatte mich daher auch schon mit diesem Thema beschäftigt. Das hier fasst das wirklich wunderbar einfach zusammen! Danke noch mal =)
LG
Gern geschehen! Ist ja auch mühselig, sich immer die Infos einzeln zu beschaffen. Ich wünsch dir schon jetzt ganz viel Erfolg!
LG Annika