Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

15. August 2014

Nicht nur für frischgeschlüpfte Autoren stellt sich die Frage nach einer Gewerbeanmeldung, sondern auch in Detailfragen bereits erfahrener Schriftsteller. Deshalb möchte ich hier einen kurzen Überblick geben. Dieser Artikel ersetzt allerdings nicht den Gang zum Anwalt, Steuerberater oder Finanzbeamten. Die Informationen gelten überdies für Deutschland.

Gewerbe ja oder nein?

Als Schriftsteller fällst du in die Kategorie der “freien Berufe” und musst deshalb ganz generell erstmal kein Gewerbe anmelden. Entweder du meldest dich gleich beim Finanzamt, dann erhältst du im Regelfall nach Ausfüllen der Anmeldung eine Steuernummer. Du musst aber nicht zwingend sofort deine Freiberuflichkeit anmelden. Es reicht theoretisch auch aus, deine Einnahmen bei der nächsten Einkommensteuererklärung anzugeben. Eine Anmeldung ist nur vorher nötig, wenn du die Vorsteuer abziehen willst. Dazu bist du berechtigt, wenn du auf die Kleinunternehmerregel verzichtest. Du bist als Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein (schriftstellerischer) Umsatz im letzten Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird (dann darfst du aber, wie gesagt, keine Vorsteuer abziehen. Sinn ergibt das eigentlich nur, wenn du große Investitionen anstrebst. Normalerweise lassen sich die meisten angehenden Schriftsteller befreien. Sprich im Zweifelsfall mit deinem Steuerberater oder Finanzbeamten).

 

 

Wenn du also ausschließlich Bücher schreibst und sie verkaufst, ist der Artikel für dich hiermit am Ende.

 

Gewerbe bei Werbemaßnahmen

 

Jetzt wird es tricky. Ich habe mit drei verschiedenen Finanzämtern und Steuerberatern gesprochen und dabei widersprüchliche Aussagen erhalten. Auch das Internet einigt sich auf die Aussage “es kommt drauf an”.

 

Unter Umständen ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, wenn du Merchandising-Artikel verkaufst. Das heißt, wenn du Kugelschreiber, Notizbücher, T-Shirts oder andere Artikel verkaufst, die deinen Buchverkauf fördern sollen oder deine Marke stärken sollen, kann dich das Finanzamt  als Gewerbetreibenden einstufen, denn du verkaufst stoffliche Produkte und nicht mehr nur deine geistigen Ergüsse in Form von Büchern. Auch eine Schaltung von Google AdSense-Anzeigen auf deiner Internetseite kann als Gewinnerzielung ausgelegt werden, weshalb du ein Gewerbe anmelden musst – aber hier streiten sich die Gelehrten, wie diese Einnahmen auszulegen sind. Im Zweifelsfall also mit deinem Finanzbeamten sprechen.

 

Ich wollte beispielsweise Ohrringe verkaufen, die meine Mädels von Auf die Freundschaft! zeigen, aber nach Rücksprache mit meinem Finanzamt hätte ich dazu ein Gewerbe anmelden müssen.

Update: Mittlerweile habe ich ein Gewerbe angemeldet 😉 Denn E-Kurse gelten beispielsweise als Produkt und dürfen nicht über die Freiberuflichkeit abgerechnet werden.

 

Vorteile einer Gewerbeanmeldung

 

Du kannst mit einem Gewerbeschein günstiger an ISBN-Nummern kommen, was für dich als Selfpublisher natürlich ein Vorteil ist.

Ansonsten sehe ich eigentlich keine weiteren Vorteile darin, ein Gewerbe anzumelden – außer dass du weitere Einnahmequellen neben deinen Büchern eröffnen kannst. Wenn du also vom Bücherverkauf allein nicht leben kannst (wovon erstmal auszugehen ist), wäre es vielleicht eine Überlegung wert.

 

Nachteile einer Gewerbeanmeldung

 

Je nach dem, wie viel Geld du verdienst, kann eine Gewerbeanmeldung zu Nachteilen führen. Bitte sieh sie nicht als pauschal an, da man immer den Einzelfall betrachten muss!

 

  • Gewerbesteuer kann anfallen, wenn dein Gewinn laut Einkommensteuer über 24.500 EUR im Jahr liegt
  • Du kannst dich u.U. nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichern lassen (falls deine freiberuflichen Einnahmen nicht stark überwiegen)
  • Doppelte Buch- und Kontenführung, wenn du gleichzeitig weiter als Freiberufler tätig bist (also Bücher verkaufst – zumindest laut meinem Finanzbeamten. Laut Steuerberater ist dies nicht immer notwendig)
  • Pflichtmitgliedschaft in der IHK und somit eine Jahresgebühr (Betrag variiert) – teilweise Befreiung möglich bei Gewinn unter 5.200 Euro/Jahr. In den ersten Gründungsjahren kann man u. U. befreit sein.

 

Die Eintragung ins Handelsregister entfällt, wenn du kein Kaufmann/Kauffrau bist.

 

 Fazit

 

Wenn du einfach nur Bücher schreibst und sie verkaufst, brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Wenn du eine Webseite hast oder einen Blog, auf der/dem du eigene Texte veröffentlichst, gilt dies ebenfalls als freiberufliche Tätigkeit.

 

Wenn du allerdings Einkünfte erzielst, die nicht unmittelbar DURCH das Schreiben von Texten entstanden sind, bist du unter Umständen gezwungen, ein Gewerbe anzumelden! Das gilt beispielsweise auch für Blogger, die Affiliate-Links verwenden. Bei Advertorials ist nicht gänzlich geklärt, wie diese auszulegen snid; im Zweifelsfall werden sie aber als Gewerbeeinnahmen deklariert.

 

Weiterführende Links

 

http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/handelsregister/

http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/

http://onlineworker.blog.de/2011/08/17/gewerbeanmeldung-autor-journalist-texter-11685603/

http://kleingewerbe-info.de/muss-man-als-blogger-ein-gewerbe-anmelden/

http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=498ed701b1182&akt=news_recht_archiv&view&si=524ac44ebc60f&lang=1

 

 Copyright des Bildes:
Urheber: Dennis Skley
Werktitel: Steuererklärung 68/365
Quelle: http://www.flickr.com/photos/dskley/13034196373/
CC-Lizenz

 

 

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Hey,

vielen Dank für diesen informativen Artikel! Ich würde gerne (wenn ich endlich so weit bin) eine meiner Storys als E-Books veröffentlichen und hatte mich daher auch schon mit diesem Thema beschäftigt. Das hier fasst das wirklich wunderbar einfach zusammen! Danke noch mal =)

LG

Gern geschehen! Ist ja auch mühselig, sich immer die Infos einzeln zu beschaffen. Ich wünsch dir schon jetzt ganz viel Erfolg!
LG Annika

Danke für die Erklärung. Das ist sehr hilfreich.

Viele Grüße

Susanne

Bitte sehr! 🙂

Hi Annika,

vielen Dank für diesen Artikel, dieser ist auf jeden Fall sehr hilfreich!

Ich habe beim Amazon KDP Forum einen beitrag gelesen, dass man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man keinen sonstigen Beruf ausübt, was meinst du dazu? Hier ist ein Zitat:

“Wenn du einen Beruf ausübst und das Selfpublishing nebenbei machst, dann kannst du deine Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung angeben (ohne Rechnung und ohne ein Gewerbe anzumelden). Da du ja bei deinem Hauptberuf sicher mehr als 8.000€/Jahr verdienst, zahlst du auf den ersten Euro den du als Selfpublisher verdienst Einkommenssteuer. Ab 17.500€ ist aber auch eine Gewerbeanmeldung fällig.

Bist du Schüler, Student, Arbeitslos oder sonst was, kannst du so eine Steuererklärung nicht machen und musst darum von Anfang an ein Gewerbe anmelden. Ab 8.000€/Jahr zahlst du Einkommenssteuer. Solange du unter 17.500€/Jahr bleibst (in Deutschland) reicht dem FA neben den üblichen Steuerformularen eine formlose EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) am Ende des Jahres. Rechnungen, Kontoauszüge oder ähnliches werden vom FA nicht verlangt. Kann man problemlos ohne Steuerberater selbst machen.

Überschreitest du diese 17.500€ wirst du umsatzsteuerpflichtig. Die Einnahmen als Selfpublisher werden allerdings über Luxemburg erzielt und Amazon zahlt bereits an Luxemburg die USt. (5%). Somit musst du in Deutschland und Österreich keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Das FA verlangt aber trotzdem ua. eine USt-Voranmeldung mit Rechnungen und eine ZM am Ende des Jahres.

Kontoauszüge oder Zahlungsbelege reichen nicht aus. Du musst Rechnungen an Amazon ausstellen. Auf diesen Rechnungen musst du ua. auf das “Reverse Charge Verfahren” hinweisen, damit das FA weiß dass deine Einnahmen bereits versteuert wurden.

Ab 24.500€/Jahr zahlst du dann noch Gewerbesteuer.”

Hallo Shannon,
für explizite und detaillierte Infos musst du eh mit einem Steuerberater sprechen, weil ich keine Rechtsauskunft geben kann. In dem von dir zitierten Beitrag sind richtige und falsche Informationen enthalten. Ich beziehe mich jetzt mal auf die falschen Sachen:
“Ab 17.500€ ist aber auch eine Gewerbeanmeldung fällig.” –> das ist Quatsch. Wenn du ausschließlich Bücher schreibst oder auch sonst unter die freien Berufe fällst, musst du nie ein Gewerbe anmelden. Auch nicht, wenn du 100.000 Euro im Jahr einnimmst. Es fällt ab 17.500 EUR lediglich Umsatzsteuer an, das heißt, die sog. Kleinunternehmerregelung greift nicht mehr und du musst auf Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Hier ein interessanter Link dazu.

“Bist du Schüler, Student, Arbeitslos oder sonst was, kannst du so eine Steuererklärung nicht machen und musst darum von Anfang an ein Gewerbe anmelden.” –> Wie gesagt, du meldest deine Schreiberei ja als freiberufliche Tätigkeit an, somit ist es egal, was du vorher gemacht hast. Wie das im Detail aussieht mit Arbeitslosengeld etc. kann ich ad hoc nicht sagen. Jedenfalls MUSST du kein Gewerbe anmelden, wenn du ausschließlich schriftstellerisch aktiv bist.

Das mit den Rechnungen an Amazon ist so eine Sache. Eigentlich stimmt es. Amazon bezahlt Umsatzsteuer an Luxemburg (übrigens meines Wissens nach 3 und nicht 5 %) und wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, also mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmst, kommt so ein Käse mit Rechnung schreiben an Amazon. Das sind aber so Detailsachen, die ich mit einem Steuerberater abklären würde.

“Ab 24.500€/Jahr zahlst du dann noch Gewerbesteuer.” –> Das ist Unsinn. Wenn du Freiberufler bist, kann dir diese Grenze für Gewerbetreibende egal sein. Das, was dem Freiberufler seine 17.500 sind, sind dem Gewerbetreibenden seine 24.500. Wenn du ein Gewerbe hast und mehr als 24.500 Euro im Jahr einnimmst, wird Gewerbesteuer fällig, das ist richtig. Kann dir als Freiberufler aber egal sein.

Natürlich liegt der Fall anders, wenn du kein Freiberufler bist, sondern ein Gewerbe anmeldest. Bei Bloggern ist das zum Beispiel manchmal der Fall. Aber du kannst du für deine schriftstellerischen Tätigkeiten Freiberufler sein und für gewerbliche Tätigkeiten Unternehmer (mit Einschränkungen, zB bei der Versicherung über die KSK).

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten. Wie gesagt, für Detailfragen würde ich mich an einen Profi wenden 🙂

Liebe Grüße

Annika

Hallo Annika,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen und den Link. Das hat auf jeden Fall für Klarheit gesorgt.

Inzwischen habe ich mit der IHK gesprochen, und man hat mir dort auch gesagt, dass man kein Gewerbe anmelden muss, wenn man Bücher schreibt, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Im Grunde wurde das bestätigt, was du hier geschrieben hast.

Im Internet gibt es eben Leute mit Halbwissen, die gerne Panik verbreiten (auch unbeabsichtigt), wie im besagten Amazon KDP Forum.

Schön, dass es die IHK und deinen Blog gibt 🙂

Liebe Grüße
Shannon

Hi,

vielen Dank für die Klärung. Eigentlich war mir das so vor längerem auch vom Finanzamt vermittelt worden, ein Artikel im Netz (Taxdocs Blog) verunsicherte mich jedoch. Dankenswerter Weise hast Du auf diesen geantwortet und mich so zu dieser Seite geführt. Prima!

Hallo Stephan! Im Internet kursieren diese und jene Fakten und Möchtegern-Fakten. Sicher bist du nur, wenn du bei deinem FA eine Antwort erhältst, denn es kommt auf deinen Sachbearbeiter an. Aber ich freue mich natürlich sehr, dass ich das für dich klären konnte!

Hallo Annika,
wie ist denn das, wenn ich auch als freie Lektorin arbeite? Meine Umsätze auf dem Gebiet sind im Augenblick noch gering, aber den Bereich will ich ausbauen. Gibt es da etwas besonderes zu beachten? ich verdiene mein Geld ja quasi mit anderer leute Ergüsse …

Hallo Juliane! Auch Lektoren fallen unter die freien Berufe (Quelle), wobei immer der Einzelfall untersucht wird. Ein Gewerbe brauchst du also nicht anzumelden! Jedenfalls nicht für deine Lektorentätigkeit 🙂
Liebe Grüße! Annika

Gut zu wissen, danke schön! 🙂

Hallo Annika,

vielen Dank für die vielen Tipps. Dann steht meinem ersten ebook demnächst wohl wirklich nichts mehr im Wege 🙂

lg,
Sabi

Hi Annika! Ich bin ja schon etwas spät zu diesem Beitrag, habe aber eben erst deinen tollen blog entdeckt!
Ich bin studentin un habe einfach überhaupt keine Ahnung was Steuern angeht. Wenn ich ein mal im Jahr die Steuern mache und angebe was ich an Einnahmen hatte gibt es doch auch einen Steuerfreibetrag unter dem ich garnichts angeben muss. Wie hoch ist denn der freibetrag? Oder muss ich meine Einnahmen IMMER angeben, selbst ab 2 cent?

Danke!!

Hallo Lea,

den Steuerfreibetrag, den du wahrscheinlich meinst, bezieht wahrscheinlich auf § 3 Nr. 26 EStG. Demnach sich NEBENBERUFLICHE Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten IM DIENST einer ÖFFENTLICHEN Körperschaft oder eines VEREINS, die einem GEMEINNÜTZIGEN, MILDTÄTIGEN oder KIRCHLICHEN ZWECK dient, bis zu einem Betrag von 2.400 € steuerfrei.
Das ist jetzt natürlich eine stark gekürzte Version, aber jemand, der “zum Spaß” Bücher zur Unterhaltung schreibt, wird nie unter diese Steuerbefreiung fallen, da damit die Öffentlichkeitsarbeit und wohltätige Vereine gefördert werden sollen.

Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt davon ab, ob du zu einer Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Das wiederum hängt von deinen Einkünften ab, die du zusätzlich hast. Aber wenn du eine Steuererklärung abgibst – egal ob du müsstest oder nicht – dann musst du natürlich ALLE Einnahmen angeben. Auch jene, die steuerfrei sind, da sie grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen, somit steuerbar sind.

Hallo Lea! Mit den Besonderheiten bei Studenten kenne ich mich leider nicht aus. Ich weiß wohl, dass der allgemeine Steuerfreibertrag dieses Jahr bei 8.652 Euro liegt und erst Einnahmen darüber versteuert werden müssen, aber ich kann dir gerade nicht garantieren, dass auf das Einkommen der Bücher gar keine Steuern anfallen. Müsstest du tatsächlich mal einen Steuerberater fragen, da gibt es ein paar Ausnahmeregelungen, die ich nicht alle kenne 🙂

Ein insgesamt guter Artikel, jedoch möchte ein paar Kleinigkeiten richtigstellen.
Man muss nicht aktiv die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sie gilt PER GESETZ. Der Verzicht darauf – also die Entscheidung, dass man wie ein regulärer Unternehmer behandelt wird – muss aktiv erklärt werden (eine Umsatzsteuervoranmeldung/-Erklärung kann dahingehend umgedeutet werden) und ist dann für 5 JAHRE BINDEND! Das ist ein sehr wichtiger Punkt, der angesprochen werden sollte.
Auch wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Kleinunternehmer KEINE UMSATZSTEUER OFFEN AUSWEISEN DÜRFEN. Wer es doch tut, muss diese Umsatzsteuer ABFÜHREN, OHNE dass er einen VORSTEUERABZUG vornehmen darf.
Auch stimmt es nicht, dass man die Buch- und Kontenführung nicht zwingend trennen muss. Da die freiberufliche Tätigkeit steuerrechtlich mit einigen Vorteilen einhergeht, werden daran besonders hohe Anforderungen stellt. Besonders an die Autorentätigkeit. Dazu gehört eine KLARE ABGRENZUNG zum gewerblichen Bereich. Wird dies durch getrennte Bücher nicht gewährleistet, deutet das Finanzamt die Einkünfte aller Wahrscheinlichkeit in gewerbliche um. Außerdem sollte man sich immer die Möglichkeit zur Bilanzierung überlegen. Diese ist zwar aufwendiger, kann aber durch das Aushebeln des Zufluss- und Abflussprinzips durchaus Vorteile bringen. Ein Freiberufler darf nicht bilanzieren, dieser hat nur die Wahl der Einnahmeüberschussrechnung.
Dass sich nur Kaufmänner ins Handelsregister eintragen lassen können, stimmt so nicht. Kaufmann ist grundsätzlich jeder, der einen Gewerbebetrieb führt, der sog. IST-KAUFMANN. Wenn der Betrieb jedoch nicht auf kaufmännische Weise eingerichtet ist und dies auch nicht erfordert, kann man TROTZDEM Kaufmann sein, wenn man sich in das Handelsregister eintragen lässt, der sog. KANN-KAUFMANN. Dann gibt es noch denn SOLL-KAUFMANN, der per Gesetz ein Kaufmann ist, aber das betrifft Körperschaften und Personengesellschaften.
Und vielleicht sei noch dazugesagt, dass die Gewerbeanmeldung eigentlich Sache der GEMEINDE und NICHT Sache des Finanzamts ist. Die setzen nämlich nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung den Gewerbesteuermessbetrag für die Gemeinden fest, die dann die Gewerbesteuer darauf erheben.
Ein kleiner Hinweis am Rande: wer für seine Autorentätigkeit ein Gewerbe anmeldet – das geht tatsächlich – der wird immer als Gewerbetätiger behandelt, obwohl er eigentlich freiberufliche Tätigkeiten erzielt. Wenn also nach dem Umfang des Betriebs gefragt wird, gibt man NICHT die freiberuflichen Tätigkeiten mit an, auch wenn man in seinem Kämmerchen natürlich alles zusammenwurschtelt. Es sei denn, man will es so. Soll es auch geben, um zum Beispiel im Großmarkt einkaufen zu können, ein kleiner Vorteil, den ich vermisse. 😉

[…] kommen wir zu meinem Lieblingspunkt. Nicht. Die meisten Schriftsteller haben kein Gewerbe. Ob und wann du als Schriftsteller ein Gewerbe brauchst, kannst du in diesem Beitrag von mir nachlese…. Wenn sich aber jemand – ich zum Beispiel – nicht ausschließlich mit dem Schreiben von […]

[…] weitere Fragen gestellt, beispielsweise ob wann man Freiberufler ist und wann Gewerbetreibender (das habe ich hier beantwortet). Konzentrieren wir uns in diesem Beitrag aber zunächst auf den Weg des […]

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